EU-Richtlinie 2001/119/EG und die deutsche Honigverordnung
Seit 01. August 2003 gilt die Richtlinie 2001/119/EG des Rates in Brüssel. Damit wurde die bisher gültige deutsche Honigverordnung entscheidend beeinflusst, und teilweise unwirksam gemacht. Wesentlich ist dabei, dass ab August 2003, „gefilterter Honig“ auf dem europäischen Markt zugelassen ist. Merkmal des gefilterten Honigs ist, dass ihm die Pollenanteile durch Filtrierung entzogen werden. Der „Honigpanscherei“ ist damit Tür und Tor geöffnet. Die im Deutschen Imkerbund e. V. organisierten Imker waren eindeutig gegen die Vermarktung von „gefilterten Honig“ weil:
die Herkunftsbestimmung des Honigs ohne Pollenbestandteile unmöglich ist, die Gefahr einer Verbrauchertäuschung nicht auszuschließen ist,und weil durch die Entfernung natürlicher Bestandteile ein gesundheitlicher Nutzen des Honigs erheblich reduziert wird.
Der Deutsche Imkerbund e. V. konnte die Zulassung des Filterns von Honig nicht verhindern. Ebenso wenig konnte die Mehrheitsentscheidung des EU-Parlaments erreichen, dass die EU-Kommission die Einführung des Filterns unterließ, so dass „gefilterter Honig“ auf den Markt kommen wird. Der Deutsche Imkerbund e. V. wird allerdings nicht zulassen, dass Honig, der ins Imker-Honigglas (Einheitsglas) abgefüllt wird, vorher gefiltert wurde.
Was bedeutet „filtern“ von Honig?<//u>
Mit „filtern“ ist (in der EU-Richtlinie) die Filtration, das Filtrieren gemeint. Filtration / Filtrieren ist eine Verfahrenstechnik z. B. bei der Gewinnung von Honig. Dieser Vorgang ist ein mechanisches Trennverfahren zur Abscheidung von meist festen, aber auch flüssigen Teilchen aus einer Flüssigkeit mit Hilfe eines porösen Filtermittels. (Brockhaus Enzyklopädie, 19. Auflage). Wenn Honig gemäß der EU-Richtlinie „gefiltert“ wurde, bedeutet das, dass dieser Honig pollenarm oder ganz ohne Pollen ist. In der Regel wird der Vorgang des Filtrierens unter Hitze- und Druckeinwirkung ausgeführt. Durch den Entzug der Pollen aus dem Honig werden honigeigene Bestandteile entzogen.
Was bedeutet „sieben“ von Honig?<//u>
Das Sieben von Honig bedeutet, dass der geschleuderte Honig zunächst durch ein Grobsieb und dann durch ein sehr engmaschiges Feinsieb fließt. Damit ist gewährleistet, dass auch kleinste Partikel (Wachsteilchen) aus dem Honig entfernt werden. Die honigeigenen Bestandteile, - wie z. B. Pollen- bleiben naturbelassen und damit unverändert erhalten. Der Honig behält seine nutzbringenden Eigenschaften so, wie die Natur ihn gibt. So hat er sich als hochwertiges Lebensmittel und oft auch als Heilmittel bewährt und so soll es bleiben. Das Sieben unterstützt die Reinheit und Sauberkeit des Honigs weil dieser keinerlei Fremdteilchen aufweisen soll. Alles andere ist für den Verbraucher weder nötig, noch sinnvoll.
Deshalb gilt auch nach dem 1. August 2003:<//u>
Echter deutscher Honig enthält Pollen, weil dieser von Bienen erzeugt wurde. Alle natürlichen Eigenschaften dieses Honigs bleiben erhalten. Die Imkerei hat bei der Gewinnung dieses Honigs nichts entzogen und nichts hinzugefügt. Nur und ausschließlich durch das Vorhandensein von Pollen im Honig werden Angaben zur Herkunft und zur Sortenreinheit des Honigs nachweisbar. Honig im Imker-Honigglas gewährleistet und erfüllt höchste Qualitätsanforderungen. Wenn „Echter Deutscher Honig“ auf dem Glas draufsteht, dann ist er – nachweisbar durch die Pollenanalyse – auch drin.
Interessante Termine
19. Jun. 2012 Di. Arten- und blütenreiche Landschaften für Honigbiene & Co. Rheinstetten, Landwirtschafliches Technologiezentrum Augustenberg Mehr ...