Für Honig keine Kennzeichnungspflicht, aber gut zu wissen woher er kommt!<//u>
Naturbelassen und frei von schädlichen Rückständen, so erntet der Imker hierzulande den Honig seiner Bienen, so isst er ihn selbst, und so wird er dem Honigkunde zum Verzehr angeboten. Ein aktuelles Thema im Bereich der Landwirtschaft und somit auch in der Imkerei ist seit geraumer Zeit die „grüne Gentechnik“ und die damit verbundenen Überlegungen ob genveränderte Pflanzen, die Mensch oder Tier als Nahrung dienen, ein gesundheitliches Risiko beinhalten und/oder das biologische Gleichgewicht der Natur in Frage stellen?
Da dieses Risiko auch nicht annähernd abzuschätzen ist und die Bienen keinen Unterschied kennen, zwischen genveränderten und unveränderten Pflanzen, wird die grüne Gentechnik von den allermeisten Imkern entschieden abgelehnt. Auch die große Mehrheit der Verbraucher sieht das ähnlich und wünscht keine genveränderten Substanzen in ihren Nahrungs- und Lebensmitteln.
Gerade bei dieser Mehrheit ist aber in diesem Bereich, besonders im Bezug auf Honig, ein erhebliches Informationsdefizit festzustellen. Mit nachstehender Schilderung der gegenwärtigen Sachlage soll diesem „Defizit“ etwas entgegengewirkt werden, denn der Honigkunde sollte folgendes wissen:
Achtzig Prozent des Honigbedarfs in Deutschland wird mit Billigprodukten aus dem Ausland gedeckt. Wichtige Honig exportierende Länder sind: USA, Argentinien, Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Russland und China. Mögliche und konkrete, honigrelevante Anwendungen der Gentechnik: Wenn Bienen die Blüten gentechnisch veränderter Pflanzen befliegen, gelangt deren Pollen in den Honig.
Honig enthält jedoch nur geringe Mengen an Pollen. Bezogen auf die Gesamtmenge des Honigs beträgt der Pollenanteil etwa 0,1 bis 0,5 Prozent. Pollen aus gentechnisch veränderten Trachtpflanzen bleibt im Honig in jedem Fall weit unterhalb des für eine Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts.
Trachtpflanze Raps. Während gv - Raps in der EU bisher nur in Freilandversuchen angepflanzt wurde, nimmt er seit 1999 in Kanada mehr als sechzig Prozent der dortigen Anbauflächen ein. Es ist davon auszugehen, dass Honig aus Kanada Pollen von gentechnisch verändertem Raps enthält, vor allem dann, wenn er als "Raps-Honig" oder "Raps-Klee-Honig" ausgewiesen ist.In verschiedenen aus Kanada importierten Honigprodukten ist Pollen aus gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen worden. Mit Hilfe geeigneter Verfahren kann der Anteil von gv-Raps-DNA an der Gesamtmenge der im Honig vorhandenen Raps-DNA bestimmt werden. Darüber sind Rückschlüsse auf die von den Bienen besuchten Rapspflanzen möglich. Bei Untersuchungen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden in kanadischen Honigen Pollen aus gv-Raps gefunden. Bezogen auf die im Honig vorhandene Pollenmenge kann der Anteil an gv-Pollen bis zu einem Drittel betragen.
Raps-Honig aus Deutschland und Europa enthält nur dann Pollen aus gv-Raps, wenn der Bienenstock in unmittelbarer Nähe eines Freisetzungsfelds stand. Trachtpflanze Mais. Da in den männlichen Blüten an der Spitze der Maispflanzen kein Nektar produziert wird, ist Mais für Bienen nicht besonders attraktiv und wird nur gelegentlich angeflogen. Dennoch spielt er als Pollenlieferant in der Blühzeit für Bienen durchaus eine Rolle. In Bayern sind im Rahmen des Erprobungsanbaus mit Bt-Mais 2004 und 2005 Bienenvölker in der Nähe von Feldern mit gv-Mais untersucht worden.
In vielen Honigproben konnte zwar Mais nachgewiesen werden, doch die Mengen sind extrem gering, so dass keine Aussagen möglich sind, ob es sich um gv-Mais handelt. Dagegen ist im Höselpollen mit messbaren Anteilen aus gv-Mais zu rechen, falls die Bienenvölker in der Nähe von gv-Maisfeldern aufgestellt werden. (Höselpollen sammeln die Bienen in ihren "Höschen" wobei sie den Pollen beim Einflug in den Bienenstock abstreifen.) Andere Trachtpflanzen. Eine ähnliche Situation wie beim Raps könnte sich schon bald bei der Luzerne (auch: Alfalfa) entwickeln. Diese vor allem zu Futterzwecken genutzte Pflanze dient oft als Bienenweide. In den USA sind gv-Luzernen zugelassen und werden dort angebaut. Zulassung und Kennzeichnung. Honig ist im Hinblick auf Pollen aus gv-Pflanzen ein lebensmittelrechtlicher Grenzfall.
Honig, der Pollen aus gv-Pflanzen enthält, benötigt in der EU keine besondere gentechnikrechtliche Zulassung. Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffenden gv-Pflanzen als sicher bewertet wurden und damit eine gesundheitliche Gefährdung durch den Verzehr von Honig auszuschließen ist.
Strittig ist, ob Honig zu kennzeichnen ist, wenn er Pollen aus gv-Pflanzen enthält. Honig, der Pollen oder Nektar aus gv-Pflanzen enthält, fällt nicht unter die EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (1829/2003). Ihr Geltungsbereich ist definiert durch Lebensmittel, die "aus einem GVO bestehen" oder "daraus hergestellt" sind. Beides trifft für Honig im Hinblick auf GVO-Pollen nicht zu.
Zudem kann Pollen aus gv-Pflanzen als zufällige, technisch unvermeidbare Beimischung aufgefasst werden, für die keine Kennzeichnungspflicht besteht. Der Anteil des Pollens aus gv-Pflanzen liegt unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent. Da der Honig im rechtlichen Sinne keine Zutaten hat, bezieht sich der Schwellenwert auf die Gesamtmenge des Honigs. Bei strenger Auslegung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist Honig im Hinblick auf Pollen aus gv-Pflanzen derzeit nicht kennzeichnungspflichtig.
Damit unterliegt Honig aus Sicht der Verbraucher nur bedingt der Wahlfreiheit. Bundesregierung und EU-Kommission sind aufgefordert, diese Fragen zu klären und für eine einheitliche Kennzeichnungspraxis zu sorgen.
Die Sachaussagen wurden der Internetseite vonwww.transgen.de
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